In den Kirchenbüchern und später in den Standesämtern wurden die Vor- und Familiennamen entsprechend dem Verständnis des jeweiligen Beurkundenden unterschiedlich dokumentiert. Teilweise wurden bei Geburt von Kindern, sowie Hochzeits- und Sterbebeurkundung für die gleiche Personen unterschiedliche Schreibweisen verwendet. Somit ist Ende des 18. Jahrhundert verstärkt die vereinfachte Schreibweise Vonrhein in den öffentlichen Unterlagen aufgetaucht.
Die rückwirkende Berichtigung der Schreibweise wurde von verschiedenen Personen mit unterschiedlichem Erfolg gerichtlich erstritten.
Dem Antrag von Johann Adam von Rhein (*22.08.1830) wurde am 28.04.1914 durch das königliche Amtsgericht Meerholz stattgegeben. Dem Antrag von Jakob von Rhein (*20.10.1881) wurde am 28.10.1935 durch das Amtsgericht Gelnhausen stattgegeben. Dem Antrag von Karl Josef (*08.12.1884) und Karl Franz (*12.01.1890) wurde am 06.07.1936 durch das Amtsgericht Gelnhausen stattgegeben.
Laut Gerichtsbeschluß mussten die Familiennamensbezeichnungen in allen öffentlichen Dokumenten für die betroffenen Familien rückwirkend in die getrennte Schreibweise von Rhein statt Vonrhein geändert werden.
Die Anträge von Christian Vonrhein (*06.09.1867) und Wilhelm Vonrhein (*31.12.1893) sowie weitere Personen wurden durch das jeweilige Amtsgericht dagegen abgelehnt.
Heinrich vom ryne (* ca. 1425) war laut Urkunde von 1454 (Staatsarchiv Marburg) Pächter eines Hofes in Soisdorf (Rhön). Zur Zeit gibt es keine eindeutige Zuordnung zu den in dieser Zeit lebenden Namensvettern in Heringen und Coburg / Arnsberg oder Frankfurt. Weiterhin fehlen noch ca. 6 Generationen. Die Kirchenbücher sind während des Dreißigjährigen Krieges (1618-1648) größtenteils verlorengegangen.
Der Ursprung des Namens könnte bis in die Zeit der chlodowigische, merowingische und karolingische Könige im 7.Jahrhundert zurückgehen.
In einem Reichs-Ritterturnier bei Meersburg am Bodensee wurde ein Pfalzgraf Hannibal (I) Riäm oder Riähm erwähnt. Pfalzgrafen waren die königlichen Gutsverwalter (fränkische Hausmeier und Heerführer). Pfalzgraf Friedrich (II) de Reno stammte aus dem Zweig von Rhayn, von Rain und ist dem Herzogtum Krayn (Krain) in Österreich zuzuordnen.
Die Nachfahren haben sich in Graubünden (Schweiz), Schwaben (Württemberg), Regensburg und Straubing (Bayern) angesiedelt. Die Freiherren von und zu Rhein, von Rhein, zu Rhein, de Reno (ze Rhein) hatten ihren Stammsitz in Solothurn (Schweiz). Ein altes Oberrheinische Geschlecht, das bereits 1164 mit Hugo und Kuno de Reno auftritt, hatte seinen Sitz in Basel (Schweiz).
Ritter Johann (1286 und 1290), Burkhart (1414 und 1422-31) und Jakob (1452) ze Rin, ze Rijne, zu Rhein waren Bürgermeister von Basel. Hamann zu Rhein bekleidete (1408-14) das Großpriorat des Johanniterordens in deutschen Lande.
Fürstbischöfe Friedrich (1437-51) und Kaspar zu Rhein (1479-1502) waren Landesherren des Baseler Gebietes und ihre Nachfahren hatten zahlreiche Besitzungen im Sundgau und Elsass.
Weitere Abzweige kamen in Luzern, Rheinland, Braunschweig, Lüneburg, Holland und Belgien sowie mit Adam von Rayn (1330) in Rothenburg o.d.Tauber, Dieburg (Hessen), Staffelstein/Kulmbach, Nürnberg und Coburg (Ratsherr Bastian von Rhein) vor.
Die Braunschweiger wurden von den Herzögen Bogislav II und Casimir II nach Pommern berufen und 1187 mit wüsten Feldmarken auf Wollin belehnt. In Frankfurt am Main wurde ab dem 13.Jahrhundert 4 Generationen lang der regierende Bürgermeister und oberste Gerichtsherr gestellt.
Eine Ahnentafel zu den Linien "von Rhein" und "Vonrhein" aus Altenmittlau und Somborn wurde von Winfried von Rhein zusammengestellt.
Die Familienwappen wurden auszugsweise in vier Regionen aufgeteilt.
Weitere Information folgen.
Gruß, Holger
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